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   VGH Bayern, 23.10.2012 - 9 ZB 11.1796   

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VGH Bayern, 23.10.2012 - 9 ZB 11.1796 (https://dejure.org/2012,33790)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.10.2012 - 9 ZB 11.1796 (https://dejure.org/2012,33790)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 9 ZB 11.1796 (https://dejure.org/2012,33790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Tierschutzrechtliche Anordnung; Pferdehaltung; Auslauffläche; Anhörung; Bestimmtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 05.07.2011 - 4 ZB 11.832

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit; Mehrere

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2012 - 9 ZB 11.1796
    Besondere rechtliche Schwierigkeiten bestehen nur, wenn bei der gebotenen summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten einer möglichen Berufung der Ausgang des Rechtsstreits offen ist (BayVGH vom 8.5.2007, Az. 14 ZB 07.264 - ; vom 5.7.2011, Az. 4 ZB 11.832 - ).
  • VG Gießen, 15.05.2017 - 4 L 1290/17

    Wegnahme von Hunden

    Der Antragsgegner hat das ihm zustehende Ermessen erkannt und sachgerecht ausgeübt, sofern man einen solchen Ermessensspielraum hinsichtlich des "Ob" im Rahmen des Tätigwerdens nach § 16a TierSchG überhaupt als eröffnet ansieht (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23.10.2012 - 9 ZB 11.1796 - juris Rn. 5; Hirt/Maisack/-Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.358

    Wegnahme eines Pferdes wegen Vernachlässigung

    c) Entgegen dem Zulassungsvorbringen lässt sich dem angefochtenen Bescheid ohne weiteres entnehmen, dass das Landratsamt sein Ermessen in hinreichender Weise ausgeübt hat, sofern man einen solchen Ermessensspielraum hinsichtlich des "Ob" im Rahmen des Tätigwerdens nach § 16a TierSchG überhaupt als eröffnet ansieht (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 9 ZB 11.1796 - juris Rn. 5; OVG LSA, U.v. 24.11.2015 - 3 L 386/14 - juris Rn. 56; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.357

    "Robusthaltung" von Pferden

    c) Entgegen dem Zulassungsvorbringen lässt sich dem angefochtenen Bescheid ohne weiteres entnehmen, dass das Landratsamt sein Ermessen in hinreichender ::0::ausgeübt hat, sofern man einen solchen Ermessensspielraum hinsichtlich des "Ob" im Rahmen des Tätigwerdens nach § 16a TierSchG überhaupt als eröffnet ansieht (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 9 ZB 11.1796 - juris Rn. 5; OVG LSA, U.v. 24.11.2015 - 3 L 386/14 - juris Rn. 56; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.416

    Rechtmäßige Duldungsanordnung zur Wegnahme eines Pferdes

    c) Entgegen dem Zulassungsvorbringen lässt sich dem angefochtenen Bescheid ohne weiteres entnehmen, dass das Landratsamt sein Ermessen in hinreichender Weise ausgeübt hat, sofern man einen solchen Ermessensspielraum hinsichtlich des "Ob" im Rahmen des Tätigwerdens nach § 16a TierSchG überhaupt als eröffnet ansieht (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 9 ZB 11.1796 - juris Rn. 5; OVG LSA, U.v. 24.11.2015 - 3 L 386/14 - juris Rn. 56; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Gießen, 23.04.2018 - 4 L 1056/18

    Haltung von Bisons

    Der Antragsgegner hat das ihm zustehende Ermessen erkannt und sachgerecht ausgeübt, sofern man einen solchen Ermessensspielraum hinsichtlich des "Ob" im Rahmen des Tätigwerdens nach § 16a TierSchG überhaupt als eröffnet ansieht (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23.10.2012 - 9 ZB 11.1796 - juris Rn. 5; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 5 m.w.N.).
  • VG München, 16.01.2014 - M 10 K 12.5716

    Kein Widerspruchsverfahren im Tierseuchenrecht; Tierschutzrechtliche Anordnungen;

    Werden die Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht eingehalten, ist es Aufgabe der Tierschutzbehörde, die notwendigen Anordnungen zu treffen (vgl. BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 7 C 14/08 - juris; VG Gießen, U.v. 31.8.2010 - 9 K 695/10.GI - juris; offen gelassen: BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 9 ZB 11.1796 - juris Rn. 5).
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